Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Verkaufsbedingungen

1.1 Wir liefern unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden, sind für uns unverbindlich. Abweichende Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Rücktritt vom Vertrag/Stornierung eines Auftrags, auch bei evtl. Lieferverzug, wird erst verbindlich, wenn die Annahme des Rücktritts/der Stornierung von uns ausdrücklich bestätigt wurde.

1.2 Sämtliche Vereinbarungen werden ungültig, wenn diese von uns nicht innerhalb von 8 Arbeitstagen schriftlich bestätigt werden.
Der Auftraggeber hat keine Übertragungsrechte aus einem Vertrag an Dritte.

1.3 Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Werk bestätigt sind.

2. Lieferbedingungen

2.1 Die angegebene Lieferzeit bestimmt in etwa den Zeitpunkt für den Abgang der Lieferung ab unserem Betrieb nach Erfüllung und Voraussetzung für eine ungestörte Fertigung. Werden wir an der Lieferung durch Störung im Betriebsablauf oder durch ein unvorhergesehenes Ereignis oder durch unsere Vorlieferanten, welche trotz aller zumutbaren Sorgfalt eine Nichterfüllung ihrer Lieferung verursachen, gehindert, so verlängert sich unsere Lieferfrist in angemessenem Rahmen. Sollte die Lieferung durch diese Umstände unmöglich werden, entfällt entsprechend unsere Lieferpflicht.

2.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über den Auftrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich vorliegt. Voraussetzung zur Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige und vollständige Eingang von Auftragsunterlagen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen, für den Auftrag notwendigen Verpflichtungen des Auftraggebers.

2.3 Nach Ablauf einer Abnahmefrist sind wir zur Lieferung nicht mehr verpflichtet. Es bleibt in unserem Interesse, vom Vertrag zurückzutreten, Vorauszahlung zu verlangen oder unsere Lieferung von entsprechenden Sicherheiten abhängig zu machen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers rechtfertigen. Dieses Recht steht uns besonders zu, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Überfälligkeit von Forderungen nicht sofort bzw. unverzüglich bezahlt.

3.Preisstellung

3.1 Preisangebote sind unverbindlich und freibleibend. Maßgebend sind allein die in einer Auftragsbestätigung mitgeteilten Preise.

3.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.3 Unsere Preise basieren auf den Kostenverhältnissen uns vorgegebener Beschaffungskosten des Rohstoffmarktes bei Auftragsbestätigung. Bei Änderung dieser Kostenverhältnisse sind wir berechtigt, nachträglich eine Preisanpassung durchzuführen oder ggf. vom Gesamt- und/oder Restauftrags zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen nach 14 Tagen netto zu begleichen. Der Besteller ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie zur Geltendmachung von Rückbehaltungsrechten nur dann berechtigt, wenn seine Gegenrechte von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

4.2 Bei Zielüberschreitungen, d.h. Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne besondere Vereinbarung Zinsen i.H. vergleichbarer kurzfristiger Bankkredite in Rechnung zu stellen. Es treten aber unabhängig bereits Verzugsfolgen ein. Unsere sämtlichen Forderungen können wir im Falle des Zahlungsverzugs durch einfaches Schreiben sofort fällig stellen. In diesen Fällen sind wir zu weiterer Lieferung nur Zug um Zug gegen Barzahlung verpflichtet; wir können auch die weitere Vertragserfüllung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftraggeber kann die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware (s. Eigentumsvorbehalt) nicht mehr veräußern und verpflichtet sich, uns Sicherheiten in abgedeckter Höhe zu schaffen. Bestehen berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, steht uns gleiches Recht zu.

4.3 Die Zahlungsbedingungen werden mit uns abgesprochen und bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und Bestätigung.

4.4 Maßgebend für die Skontierung ist das Rechnungsdatum.

5. Versand, Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Die Auswahl des Transportmittels steht uns frei, wenn mit dem Besteller keine besondere Versandart vereinbart ist. Eine Transportversicherung erfolgt ohne besondere Vereinbarung nicht. Wird der Versand aus nicht von uns vertretenen Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Wir sind dann berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers zu lagern.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle gelieferte Ware bleibt bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen gegenüber dem Besteller unser Eigentum (Vorbehaltsware).

6.2 Solange der Besteller uns gegenüber nicht im Verzug ist oder wir ihm die Weiterveräußerung untersagt haben, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern unter der Bedingung, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bedingungen vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherheitsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt.

6.3 Die Ansprüche aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer tritt der Besteller bereits im Voraus an uns sicherheitshalber ab.

6.4 Gerät der Besteller in Verzug, so können wir Herausgabe der Verzugsware an uns verlangen, Weiterverarbeitung und Verbindung untersagen und die von der Abtretung erfassten Forderungen einziehen. Der Besteller hat uns alle hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

7. Gewährleistung

7.1 Der Besteller hat nach Wareneingang unverzüglich sachlich und fachlich eine Wareneingangskontrolle bzw. Warenprüfung anhand unserer Versandunterlagen durchzuführen. Von dieser Prüfpflicht kann er nicht entbunden werden. Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung der ungeprüften Ware entstehen, gehen stets zu seinen Lasten.

7.2 Eine Gewährleistung für Fehlmengen und/oder eines offensichtlich äußeren Mangels übernehmen wir nur bei schriftlicher Anzeige der Beanstandung innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung unter Angabe der Auftrags- und Lieferscheindaten.

7.3 Alle Ansprüche aus Mängelrügen setzen voraus, dass uns der Mangel sofort nach Feststellung gemeldet und ein Probestück der beanstandeten Waren kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.

7.4 Wir sind berechtigt, bei mangelhafter Ware oder solcher, der die zugesagten Eigenschaften fehlen, nach unserer Wahl diese unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern. Diese Verpflichtung bezieht sich nur auf Mängel, die nachweislich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen falscher oder fehlerhafter Bauart, schlechtem Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird.

7.5 Der Auftraggeber hat im Falle einer berechtigten Mängelrüge uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder ggf. zur Ersatzlieferung einzuräumen. Verweigert er dies, so sind wir von der Gewährleistungs- oder Lieferpflicht befreit.

7.6 Kann eine Nachbesserung durch uns nicht geleistet werden, besteht auf Seiten des Auftraggebers das Recht der Minderung.

7.7 Andere Ansprüche auf Seiten des Auftraggebers oder Dritten gegenüber, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind oder Folgeschäden darstellen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, in denen zwingende Haftung gilt.

7.8 Rücknahme von gelieferter Ware erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache.

8. Schutzrechte und Patente

Bei Sonderanfertigungen für den Besteller haftet dieser uns für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt uns von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den uns entstehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften unsererseits dem Besteller für die Verletzung von Schutzrechten und Patenten nur dann, wenn wir uns schriftlich dazu verpflichtet haben.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsgeltung

9.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist für beide Teile 47647 Kerken, Gerichtsstand ist Geldern.

9.2 Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

10. Schlussbestimmungen

Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der übrige Vertragsteil rechtsverbindlich.

UNI-STECK Heinz Drießen GmbH & Co KG, Kenger Weg 12, 47647 Kerken